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   BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82   

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https://dejure.org/1986,3755
BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82 (https://dejure.org/1986,3755)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1986 - IX R 7/82 (https://dejure.org/1986,3755)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - IX R 7/82 (https://dejure.org/1986,3755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente mit gleichmäßig wiederkehrenden Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82
    Auch hat es die einzelnen Leistungen des Ehemannes im Einklang mit den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) jeweils daraufhin überprüft, ob es sich dabei um eine Leibrente oder eine dauernde Last handelt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) ist zwar davon auszugehen, daß die Gleichmäßigkeit von Rentenleistungen nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, daß die Vertragsparteien in dem Übertragungsvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart haben.

  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

    Auszug aus BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82
    Eine Anpassungsmöglichkeit nach Maßgabe der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten entsprechend § 323 der Zivilprozeßordnung (ZPO) führt aber zu einer dauernden Last mit wiederkehrenden Leistungen in schwankender Höhe (so zuletzt BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348).
  • BFH, 30.05.1980 - VI R 153/77

    Übergabevertrag - Gewinnanteil - Sonderausgaben - Mindestbetrag

    Auszug aus BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82
    Dies hat bereits der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 30. Mai 1980 VI R 153/77 (BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575) entschieden.
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 108/77

    Abgrenzung - Leibrente - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82
    Vielmehr fehlt nach der Rechtsprechung des BFH das Merkmal der Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Leistungen von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder des Empfängers oder von variablen Bemessungsgrundlagen (z.B. Umsatz oder Gewinn) abhängen (so bereits Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Der IX. Senat kommt nur dann zur Annahme einer dauernden Last, wenn die Parteien des Übergabevertrages die Abänderbarkeit ausdrücklich vorbehalten haben; solches war der Fall in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 1/80 (BFH/NV 1986, 457), in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, vom 10. Juni 1986 IX R 7/82 (BFH/NV 1987, 26), vom 17. November 1987 IX R 16/83 (BFH/NV 1988, 294), in BFHE 152, 203, BStBl II 1988, 404.
  • BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83

    Steuerliche Voraussetzungen einer Leibrente

    Vielmehr fehlt nach der Rechtsprechung des BFH das Merkmal der Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Leistungen von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder des Empfängers oder von einer anderen variablen Bemessungsgrundlage (z. B. Umsatz oder Gewinn) abhängen (Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß Geldzahlungen, die die Vertragsparteien als einheitliche wiederkehrende Leistungen gewollt und vereinbart haben, in einen gleichmäßigen Sockelbetrag als Mindestleibrente und Erhöhungsbeträge als dauernde Last aufgespalten werden (so bereits BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; in BFH/NV 1987, 26; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Juni 1986 II (III) 209/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 557).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann eine auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhende dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG angenommen werden (Urteil in BFH/NV 1987, 26).

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07

    Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur

    Eine solche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung widerspräche dem bürgerlichen Recht, auf das sich die Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last gründet (BFH-Urteile vom 10.06.1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, und vom 30.5.1980 VI R 153/77, BStBl II 1980, 575).

    Die Höhe der Rente richtet sich dann - einheitlich - nach der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten mit der Folge, dass die Rentenleistungen mangels Gleichmäßigkeit keine Leibrente darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).

  • BFH, 10.10.1991 - XI R 1/86

    Rechtsmißbrauch, wenn bei Kaufvertrag zwischen Eltern und Kindern

    Soll sich der besondere Verpflichtungsgrund aus einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen ergeben, so muß diese klar und eindeutig sein und auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Eine Anpassungsmöglichkeit nach § 323 der Zivilprozeßordnung als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last mit wiederkehrenden Leistungen in schwankender Höhe (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) ist nämlich auch dann gegeben, wenn die Höhe der Leistungen von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder des Empfängers oder von variablen Bemessungsgrundlagen (z.B. Umsatz oder Gewinn --oder wie im Streitfall von den Mieteinnahmen--) abhängt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26).
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98

    Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages

    Das Abstellen auf die Bedürfnisse des Vermögensübergebers steht der Annahme einer Wertsicherungsklausel entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1986 IX R 7/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1987, 26).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 4/92

    Steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen - Erfüllung von zwischen

    Es geht hier nicht um die Frage, ob eine unterschiedliche rechtliche Qualifizierung von Geldleistungen in dem Sinne möglich ist, daß beispielsweise eine gewinnabhängige Versorgungsleistung aufgeteilt wird in einen als Leibrente zu beurteilenden Sockelbetrag und eine als dauernde Last abziehbare abänderbare Versorgungsleistung (verneinend BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 1.); es kann dahingestellt bleiben, ob die gegenteilige Auffassung des BFH-Urteils vom 18. März 1980 VIII R 69/78 (BFHE 130, 446, BStBl II 1980, 501) durch den auf die Rechtsnatur des Versorgungsvertrages abhebenden Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) überholt ist.
  • BFH, 12.09.1991 - X R 199/87

    Abzugsfähigkeit von Leistungen an Unterhaltsberechtigte als dauernde Last

    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, 72, BStBl II 1986, 348; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99

    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; gesonderter und

    b) Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei dessen Änderung für die Zukunft klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; und vom 14. November 1989 IX R 110/85, BStBl. II 1990, 462).
  • FG München, 16.10.2001 - 6 K 922/00

    Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen; Einkommensteuer 1996 und 1997

    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, 72, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
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